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Ich freue mich, wenn meine Seite in jeglichen Netzwerken empfohlen wird. Hier eine Liste der Netzwerke, bei denen ich angemeldet bin.


Veranstalter
Hardrock & Metal Hot Rock, Harriesstr.1, Kiel

Urheberrecht

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Urheberrecht Empty Urheberrecht

Beitrag  Mitchel Summer Do Apr 12, 2012 12:23 am

Dieses Rechtsgebiet ist sehr umfangreich, erfährt viele Neuerungen innerhalb eines Jahres und die Abmahnanwälte suchen sich immer neue Spielplätze, wo sie ihre Geldgier ausspielen können. Jedoch sind diese Anwälte nicht immer im Unrecht, sondern einige handeln tatsächlich für reale Mandanten und gemäß der deutschen Rechtssprechung. Nach und nach werde ich hier einige Internetseiten und Beiträge reinstellen, die sich um dieses Thema drehen, da viel zu oft gedankenlos mit diesem Thema umgegangen wird, vieles auch nicht gewusst wird, nicht nur ich lerne immer wieder dazu und in den seltensten Fällen sitzt neben mir ein Anwalt für Urheberrecht vor dem Bildschirm, was auch noch sehr kostenintensiv wäre.
Fast immer gilt das Sprichwort aus der Sesamstraße: "Wer nicht fragt, bleibt dumm!"
Ich erweitere das mal ein bisschen: "Wer nicht fragt, bleibt dumm; wer fragt, wird arm!" Bislang kenne ich keine Rechtsschutzversicherung, die das Thema Urheberrecht/Internetrecht abdeckt. (Ihr dürft mich gerne hier korrigieren!).
Also beschäftigen wir uns lieber autodidaktisch vor dem akuten Fall mit diesem Thema, ansonsten gilt:"Wer nicht liest, bleibt dumm und wird arm zugleich!" Wir können also mit Hoffnung folgern:"Wer liest und lernt, bleibt verschont von Dummheit und Armut!" Naja, dass mit der Armut kann ich nicht ganz halten, aber wenigstens habe ich bisher keine Gebühren für Urheberrechtsverletzungen sowie für Beratungstermine beim Anwalt für Urheberrecht zahlen müssen.
Damit sich das auch nicht so schnell ändert, gleich diese Info vorab: Alle Infos, die ich hier so reinschreibe, sind unverbindlich. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Auf die Infos, die auf Seiten erhältlich sind, zu denen ich verlinke, habe ich keinen Einfluss und sind in den meisten Fällen ebenso unverbindlich. Wenn du verbindliche Auskunft brauchst, dann wende dich bitte an einem Fachanwalt für Urheberrecht in deiner Stadt oder in deinem Kreis. Wink

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Urheberrecht Empty Most important Links

Beitrag  Mitchel Summer Do Apr 12, 2012 1:15 am

Anwaltssuche bundesweit:
Anwaltssuche.de

Internetseiten mit urheberrechtlichem Bezug:
Rettet das Internet, da schlackern dir wirklich dir Ohren!

Gesetze *1/*2:
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Bekanntmachung zu § 126 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 121 Abs. 4 Satz 2 des Urheberrechtsgesetzes
Bekanntmachung nach § 127a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes
Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen im Urheberrecht
Verordnung über die Schiedsstelle für Urheberrechtsstreitfälle
Gesetz über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von AmerikaGesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

*1: Vielen Dank an das Bundesjustizministerium für die Veröffentlichungen, welche jedoch keine amtliche Fassungen sind, amtliche Fassungen sind nur im Bundesgesetzblatt erhältlich
*2: Liste nicht vollständig, ich habe nur die wichtigsten rausgesucht.


Zuletzt von Mitchel Summer am Do Apr 12, 2012 2:46 am bearbeitet; insgesamt 6-mal bearbeitet

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Urheberrecht Empty Wikipedia

Beitrag  Mitchel Summer Do Apr 12, 2012 1:19 am

Kein Lexikon erklärt Fachbegriffe so aktuell und umfangreich wie Wikipedia. Daher eine interessante Liste mit urheberrechtlichem Bezug:
Urheberrecht Banner_234x60_anim_border_akl
Lizenzinfo Banner Wikipedia

1. Wie kann man die Einhaltung des Urheberrechts kontrollieren? Wie komme ich an Infos?
Exif = Metainformationen einer Bilddatei

2. Urheberrecht allgemein
Wikipedia Urheberrecht

3. Urheberrecht Bild
Was ist ein Bildzitat im urheberrechtlichen Sinne?
Lizenzarten
http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons
http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfrei
http://de.wikipedia.org/wiki/Wissensallmende
http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation


Zuletzt von Mitchel Summer am Do Apr 12, 2012 2:08 pm bearbeitet; insgesamt 4-mal bearbeitet

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Urheberrecht Empty Urheberrecht in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook

Beitrag  Mitchel Summer Do Apr 12, 2012 1:41 am

Ein weitgehend noch ungeklärtes Feld ist die Frage der Anwendung des Urheberrechts in sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook.
Entscheidend werden folgende Fragen sein:

1. Ab wann wird ein Beitrag in einem sozialen Netzwerk wirklich öffentlich?
2. Muss ich auch Urheberrecht einhalten, wenn ich im Netz privat, also nicht öffentlich agiere?
3. Wenn ein Verstoß vorliegt, wer ist dafür haftbar zu machen?

Leider sind diese Fragen keine Spinnerei von mir, sondern bereits in der Phase der anwaltlichen Abmahnung. Es geht hier um einen Beitrag bei Facebook, indem ein Bild von einer Privatperson auf eine Firmenseite gepostet wurde. Die Privatperson hatte nicht die Rechte an dem Bild. Die Seite der Firma, auf dem das Bild erschien, war öffentlich einsehbar. Der Abnahmer ist ein gewerblicher Konkurrent der Firma und gleichzeitig Rechteinhaber des Bildes. Der private Mensch, der das Bild gepostet hat, wurde NICHT abgemahnt. Eine wirklich interessante Konstellation, die wahrscheinlich nur selten vorkommt. Daher wird dieses Verfahren kaum Auswirkungen haben auf alle Nutzer von allen sozialen Netzwerken innerhalb Deutschlands. Näheres kannst du hier nachlesen: Stiftung Warentest test.de

ABER: Wie ist das denn nu? Darf ich einfach ein Bild ins Facebook setzen, an dem ich keine Rechte habe? Darf ich einfach Bilder, die ich im Facebook sehe, mit meinen Freunden oder gar öffentlich teilen? Kann man mich überhaupt dafür haftbar machen? Muss ich den Rechteinhaber um eine schriftliche Erlaubnis bitten, damit ich ein Bild teilen darf?

Nun, wirklich richtig kann wohl keiner diese Fragen beantworten, da es hierzu keinerlei Urteile gibt. Aber wehe, es werden Urteile gesprochen, die dann auch rechtskräftig werden, dann dürfte der Baum bei Facebook, Twitter & Co richtig brennen. Dann werden sich die Abmahnfirmen wohl neue Drucker kaufen, die in der Lage sind, Millionen von Abmahnungen auszudrucken und an einem einzigen Tag an die "Opfer" zu senden. Also drauf ankommen lassen oder vorsichtiger werden? Ich bin persönlich für letzteres. Weiteres zu Bildern allgemein werde ich in einem anderen Beitrag schreiben.

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Urheberrecht Empty Grundregeln im Umgang mit Bildern online und offline

Beitrag  Mitchel Summer Do Apr 12, 2012 1:54 pm

Hier erstmal ein paar Informationen zu den Lizenzarten. Die sind wichtig, um den ganzen Hype zu verstehen und um die eine oder andere Falle umschiffen zu können.
Bild ohne Lizenzinfo.
Erstellte Bilder mit einem Grafikprogramm und/oder mit einem Fotoapparat und/oder mit sonstigen Mitteln unterstehen erstmal grundsätzlich dem Urheberrecht und haben ein Copywrite. Bilder, an denen keine Informationen über die Lizenz beigegeben sind, sind somit automatisch als geschützt anzusehen, die Bilder dürfen nicht verwendet, verbreitet oder anderweitig kopiert oder verwendet werden. Das gilt auch für Avatare (Profilbilder) in Foren sowie für soziale Netzwerke im Internet, Smileys, usw., also alles, was grafische Werke betrifft.
Bild mit Vermerk Copywrite
Hier macht der Rechteinhaber deutlich, dass er eine Verbreitung des Bildes unter keinen Umständen wünscht. Eigentlich das gleiche wie Bild ohne Lizenzinfo, dennoch sollte dir ein c im Kreis Warnung genug sein! Also lieber andere Grafik suchen!
Bild mit eingeschränkten Rechten
Davon gibt es eine Reihe von Lizenzarten, je nach Medium, Nationalität (=verschiedene Begriffe, verschiedene Gesetzgebungen der Länder), die will ich jetzt nicht alle aufschreiben, da es bereits jemand anders für alle in Wikipedia erledigt hat. Überhaupt bietet Wikipedia die umfangreichsten Informationen bezüglich der Bildlizenzen, die ich im Netz gefunden habe. Klasse finde ich außerdem, dass explizit beisteht, was das für eine Lizenz ist, und was man damit machen darf und unter welchen Bedingungen. Hier eine Reihe von Links dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons
http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfrei
http://de.wikipedia.org/wiki/Wissensallmende
http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation

Eingeschränktes Recht kann bedeuten, dass das Verbreiten nur in bestimmten Medien erlaubt ist, z.B. Printmedien, Bücher erlaubt, Internet jedoch nicht. Eine andere Variante ist das Erlauben der Verbreitung, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Voraussetzung kann die Nennung des Rechteinhabers sein, oder er möchte einen Link zu seiner Homepage zum Werk stehen haben. Oder er schaltet sogar Werbung zu seinem Werk, veröffentlicht dazu einen Quelltext und verbietet das Ändern des Quelltextes, oder, oder, oder....
Verwendest du das Bild, erfüllst aber die Voraussetzung nicht, dann wirst du genauso abgemahnt, als sei das Bild komplett geschützt. Somit gilt hier: Genau lesen, was der Rechteinhaber genehmigt und unter welchen Voraussetzungen!

Sonderformen, welche echt fiese Fallen sein können:
a. Fotografier-Verbot
Bei einem veröffentlichten Foto, welches z.B. in einem Museum erstellt wurde, sollte bei dir die Alarmglocken angehen! Meistens verbietet die Hausordnung das Fotografieren jeglicher Einrichtung. Manchmal geht aus der Hausordnung auch hervor, dass erstellte Bilder nicht veröffentlicht werden dürfen. Macht es jemand doch und stellt das auch noch online, dann kann der Fotograf dafür abgemahnt werden, erstens weil er gegen die Hausordnung verstoßen hat (in dem er überhaupt das Foto erstellt hat) und zweitens weil das Foto auch noch veröffentlicht wurde. Dadurch entsteht dem Museum ein Schaden, welches dann zu regulieren wäre.
b. Urheberrechtsfalle
Einige Leute im Internet haben ein Clown zum Frühstück gehabt und gehen auch noch juristisch als Sieger hervor. Sie erstellen eine Seite mit Bildern drauf und versuchen dir zu suggerieren, dass die Verbreitung der Bilder erlaubt ist, ohne dies jedoch explizit zu schreiben. Ein Beispiel ist das Gestalten einer Homepage, die aussieht, wie Seiten, aus denen man Smileys für Foren kopieren kann. Schaut man dann in die Nutzungsbedingungen oder AGB, dann stellt sich heraus, dass die Verbreitung zwar erlaubt ist, jedoch nicht in digitalen Medien, also auch nicht im Netz! Wer nicht genau die Nutzungsbedingungen und/oder AGB liest und die Bilder einfach weiterverbreitet, tappt in die Falle und du bekommst eine nette Rechnung von mehreren 100 EUR oder gar über 1000 EUR zugeschickt. Hier muss nämlich stehen, dass die Verbreitung in digitalen Medien ausdrücklich erlaubt ist. Fehlt die Info, dann ist das Verbreiten verboten! Steht da nur, dass die Verbreitung in Printmedien erlaubt ist, dann darf das Bild nicht in digitalen Medien (also nicht im Internet) verbreitet werden. Viele tappen da aber gedankenlos hinein und der Webseitenbetreiber reibt sich mal wieder die Hände. Er zielt richtig darauf ab und lebt davon!

Also, sei bitte kritisch, bist du dir unsicher, schaue in die Nutzungsbedingungen, AGB oder ähnlich gelagerte Informationen. Bist du dir immer noch unsicher, dann frage einfach den Admin der Seite und bitte ihn, dir eine schriftliche Genehmigung zu übertragen (Post, Fax, jedoch nicht E-Mail!), Weigert er sich, und es steht nichts explizites über die Lizenz, dann lass die Finger davon!

Es gibt garantiert noch andere Varianten und Fallen, die ich nicht kenne, daher wie bereits oben beschrieben, besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Als Betreiber einer Webseite, als Künstler der bildenden Kunst, als Autor, der Bilder ins Buch haben möchte, als.... alle Leute müssen sich mit diesem Schmuh beschäftigen, damit das Werk oder Seite, indem man sein Herzblut steckt, nicht zu einem Desaster wird.

Seit auf der Hut und lasst im Zweifel die Finger vom Bild!

Mitchel Summer
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