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Beitrag  Mitchel Summer Di Jul 26, 2011 1:20 am

Vorwort: Das ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern Äußerungen meiner persönlichen Erfahrung und persönlicher Meinung. Zudem ist dieser Thread ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für verbindliche Rechtsauskunft suche bitte einen Fachanwalt für Urheberrecht auf.

Was ist die GEMA?
Die Abkürzung steht für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie vertritt die Interessen der dort beigetretenen Künstler, stellt Rechnungen für die Nutzung ihrer Werke aus und verteilt die Einnahmen wieder an die Künstler (=Tantiemen).
Einige Nutzungsarten sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
1. Musik wird als Hintergrundmusik auf der Homepage abgespielt.
2. Musik wird zum Download angeboten (z.B. music on demand)
3. Musik wird live auf einer (Open-Air-)Bühne aufgeführt.
4. Musik/Radio wird in öffentlichen Räumen/Gaststätten/Büros abgespielt.
5. Musik wird vervielfältigt (auch Erstellen einer persönlichen Best-of durch Brennen am heimischen PC)
und vieles mehr.

Was ist die Rechtsgrundlage dazu?
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) und das Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten.

Welche Musik ist GEMA-pflichtig und welche Musik ist GEMA-frei?
1. 70-Jahres-Frist
Musik ist dann GEMA-frei, wenn der Komponist des Liedes 70 Jahre oder länger verstorben ist. Musik, deren Komponisten also noch heute leben oder noch nicht länger las 70 Jahre tot sind, sind demnach GEMA-pflichtig (§ 64 UrhG). Maßgeblich ist aber nicht das Datum, sondern für die Fristenberechnung gilt das Ende des Jahres, indem der Künstler verstorben ist (§ 69 UrhG). Beispiel: Der Künstler verstarb am 5.Februar 1941 um 17 Uhr. Hier ist dann der 31.12.1941 (24 Uhr) zu werten und dann 70 Jahre hinzu zu addieren. Somit kommen wir dann auf 31.12.2011 (24 Uhr). Seine Werke sind also erst ab 01.01.2012 (0 Uhr) GEMA-frei.

2. Mitgliedschaft bei der GEMA
Musik von Künstlern, die NICHT Mitglied der GEMA sind oder waren, sind GEMA-frei. Für Ausländische Künstler gilt das ausländische Pendant zur GEMA.

Wer also covern möchte, sollte sich informieren, wer wann komponiert und evtl verstorben ist.

Ich könnte diesen Thread noch richtig in die Länge ziehen, aber am besten informiert Euch am besten auf der GEMA-Seite selbst. Ab und zu werde ich diesen Thread berichtigen oder ergänzen.

Mitchel Summer
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Allgemeines zur GEMA  Empty Neue Tarife ab 01.01.2013 übel für Konzert- und Diskobesucher!

Beitrag  Mitchel Summer Di Mai 29, 2012 11:43 pm

Selten gab es so viel Diskussion um die neuen Tarife, die die GEMA ab 01.01.2013 erheben möchte. Diese wurden bereits dem dt. Marken- und Patentamt vorgelegt mit der Bitte um Zustimmung. Laut Auskunft der GEMA sollen kleinere Veranstaltungen profitieren (=GEMA-Senkung) und größere Veranstaltungen müssen eine GEMA-Erhöhung hinnehmen. Gerade Besitzer von Diskotheken befürchten eine Erhöhung zwischen 400 und 800 %, bei höheren Eintrittsgeldern noch darüber hinaus, da nicht mehr Pauschalverträge wie bislang möglich sind, sondern es soll knallhart nach Eintritt und Raumgröße abgerechnet werden, für jeden einzelnen Tag. Das wird einiges an Mehrkosten bringen, welches zu Schließungen von Großdiskotheken führen wird.
Für Klein-Veranstaltungen (bis 150 Personen) habe ich bislang nicht wirklich einen Nutzen gesehen. Erstens sollen bei Jahrespauschalverträgen die ersten 15 Veranstaltungen ohne 10 % Nachlass bleiben, erst ab der 16. Veranstaltung soll der Nachlass gelten (bislang ab der 1. Veranstaltung). Zweitens sind die Mindestvergütungssätze nicht wirklich gesunken (22 EUR jetzt, 21,80 EUR ab nächstes Jahr). Zwar sollen bei kleineren Veranstaltungen 5 % der Bruttoeinnahmen berechnet werden, aber die Mindestsätze sollen dabei ja nicht unterschritten werden. Es gibt einige Konstellationen, wo sich das für den Klein-Veranstalter rechnet, aber die muss man erstmal herstellen.
Jedenfalls macht es nicht wirklich Sinn, für diese Tariferhöhung zu sein, da der Künstler, der gleichzeitig auch GEMA-Mitglied ist, durch die Erhöhung keinen Cent extra sehen wird. Zumindest besteht kein Mitspracherecht.
Folgende Person sollten also gegen die Erhöhung sein:
- Kleinkünstler, da sie nicht wirklich profitieren.
- Großveranstalter, aufgrund veränderter Abrechnungen und Erhöhungen um das vielfache.
- Disko- und Konzertbesucher, da die Qualität der Konzerte abnimmt und die Mehrkosten über andere Möglichkeiten bezahlen muss, z.B. Getränke-/Speisepreise.
- Mitglieder der GEMA, die hinnehmen müssen, dass die Mehreinnahmen nicht als Tantiemen ausgeschüttet werden, sondern wahrscheinlich für die Rechtsabteilung zum Führen weiterer Schwachsinns-Prozesse dienen und somit als Kosten verbucht werden.
- Künstler und DJ´s, da die Gagen aufgrund der Mehrbelastung sinken und seltener Auftritte zu bekommen sind, da einige Diskotheken und Veranstalter schließen werden.
- Jeder Konsument von Musik sollte sich solidarisch gegen die GEMA erklären, damit in Zukunft wieder vernünftige Wege seitens der GEMA begangen werden kann.

Wer nun also dagegen ist, hat noch die Möglichkeit, bei einer Onlinepetition zu zeichnen, bei der schon über 100.000 Leute gezeichnet haben und somit eine Gruppe heranwächst, die langsam politisches Gewicht bekommt. Hier der Link: GEMA Online-Petition
Ich empfehle das Zeichnen dieser Petition!

Mitchel Summer
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