Mitchel Summer Musik Forum
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Neueste Themen
» Neues von Salon Vio l´Art Ausstellungen
Musik und Business EmptySa Aug 10, 2013 11:32 am von Mitchel Summer

» 28.09.2013 20 Uhr Statt-Café Kiel Bühnenjubiläum Barney B. Hallmann
Musik und Business EmptySa Aug 10, 2013 9:25 am von Mitchel Summer

» Texte für Ankündigungen
Musik und Business EmptyDi März 26, 2013 2:01 am von Mitchel Summer

» Salon Vio l´Art in Oberhausen kurz vorgestellt
Musik und Business EmptyMo März 25, 2013 3:05 am von Mitchel Summer

» Daniel März - Junger Nachwuchsgitarrist
Musik und Business EmptySo März 24, 2013 10:19 pm von Mitchel Summer

Soziale Netzwerke

Ich freue mich, wenn meine Seite in jeglichen Netzwerken empfohlen wird. Hier eine Liste der Netzwerke, bei denen ich angemeldet bin.


Veranstalter
Hardrock & Metal Hot Rock, Harriesstr.1, Kiel

Musik und Business

Nach unten

Musik und Business Empty Musik und Business

Beitrag  Mitchel Summer Mo Jul 25, 2011 11:44 pm

Vorwort: Dies ist keine Rechtsberatung im juristischen Sinne, sondern eine Wiedergabe eigener Erfahrungen. Für eine verbindliche Rechtsberatung ist ein Rechtsanwalt zu konsultieren.

1. Vor dem ersten bezahlten Auftritt

1.1. Rechtliches


Zunächst sollte dir klar sein, dass dir bei einem bezahlten Auftritt auf jeden Fall Gewinnabsicht unterstellt wird. Gagen entsprechen Umsatz wie bei einem richtigen Betrieb. Daher solltest du folgende Dinge unternehmen:

a. Steuernummer bei deinem für dein Wohnort zuständigen Finanzamt beantragen

b. Kunde bei einem Steuerberater werden, er kennt da so einige legale Maßnahmen, um den Gewinn zu drücken, z.B. Abschreibungen von Instrumenten, Gewinn- und Verlustrechnung, Rücklagen, Umsatz- und Einkommensteuerrecht, und vieles mehr. Zudem sollte die Mehrwertsteuerfrage geklärt sein. Es sei denn, du bist selbst Steuerfachmann...

c. Prüfen (lassen), ob ein Gewerbeschein notwendig ist. Der ist erhältlich im Rathaus/Kreisamt und ist nicht teuer.

d. Wie sieht es mit Versicherungen aus? Wer zahlt, wenn auf dem Weg zum Auftritt ein Schaden verursacht wird, oder jemand wird während des Auftrittes verletzt, was in dein Zuständigkeitsbereich fällt? Zumindest eine Berufshaftpflichtversicherung sollte im Zentrum der Überlegungen stehen.

e. Hast du eigene Stücke geschrieben oder eigene Arrangements? Hast du dir die Rechte daran gesichert? Dein örtlicher Anwalt für Urheberrecht wird dich beraten. Außerdem steht dir die GEMA mit Rat und Tat zur Seite, wenn du dort Mitglied geworden bist (Beitrag 2008: 1. Jahresbeitrag: 86,40 EUR; ab 2. Jahr: 25,56 EUR)

f. Wie sieht es mit der Kranken-/Sozialversicherung aus? Für Künstler gibt es die "Künstlersozialkasse". Einfach mal googeln und beraten lassen.

1.2. Technische Ausrüstung

Jede Band hat seine Vorstellungen, Möglichkeiten und Aurüstung. Es macht durchaus Sinn, eine Bandkasse anzulegen, wo man sein Erspartes, Gagen, Spenden, usw. einzahlt und davon sein Equipment finanziert. Denke aber daran, dich nicht finanziell zu übernehmen und verschieb lieber einen Kauf auf den Zeitpunkt, wo die Gage bereits in deiner Kasse schwimmt. Besonders solltest du schriftlich regeln, wer welchen finanziellen Anteil an der Band, usw. drin hat, vielleicht kann dir sogar ein Anwalt/Notar behilflich sein und dir die GbR erläutern. Allerdings möchte ich hier nicht wieder ins rechtliche abschweifen, sondern so die kleinen Dinge zur Sprache bringen, die einen Auftritt durchaus vermiesen können.

a. Ersatz im Gepäck

Ersatzsaiten, Batterien für Pickups, Ersatzkabel, Plecks, Ersatznetzteile für elektrische Geräte, Stimmgeräte, usw. gehören ins Gepäck eines vorbereiteten Musikers. Sollte mal was ausfallen, dann braucht man es nur auszutauschen und nicht die ganze Welt in Bewegung setzen.

b. Mischpult

Heutzutage sind Mischpulte recht günstig zu haben, ein 8-kanal mit Effekten sogar für unter 100 EUR. Allerdings sollte man ein Mischpult anschaffen, was für die Band geeignet ist. Ein Drummer z.B. kommt umso besser rüber, je mehr Kanäle er besetzen kann, optimal für jede Trommel, usw. So kann man ihn besser einstellen und die Trommeln richtig aufeinander abstimmen.
Zudem besitzen Mischpulte eine "Phantomspeisung". Die ist für Kondensator-Mikrofone nötig, die eine Stromversorgung aus dem Mischpult benötigen. Diese werden bei großen Bühnen in der Regel für die Monitorwiedergabe benötigt, können bei kleineren Events auch als universelles Mikrofon für die Abnahme akustischer Instrumente herhalten.

c. Pickups für Saiteninstrumente

Nichts ist schlimmer als ein Surren oder anderes Störgeräusch beim Auftritt. Ich hab auch schon erlebt, dass man die Haltung der Gitarre verändern kann, um die Störgeräusche zu verändern :-)
Das tritt vor allem dann auf bei kleineren Bühnen, wo Pickups eingesetzt werden, die auf magnetischer Basis (Induktion) funktionieren und in der Nähe Leuchtstoffröhren, Fernseher, oder andere elektrische Geräte in Betrieb sind. Ein Tip von mir:
Wenn Gitarren oder andere Instrumente mit Pickups verstärkt werden sollen, dann greift auf Piezo-Abnehmer zurück. Die haben nix mit Magnetfeldern und elektrischen Geräten am Hut, kosten vielleicht etwas mehr und der Einbau ist schwieriger (evtl. muss man zum Gitarrenbauer, der die nötige Erfahrung hat), aber dafür klappts auch mit der Technik und der Sound ist 1A. Schau dir die Systeme genau an und prüfe, ob du die selbst einbauen kannst.

d. Klebeband/Gaffatape

"Es gibt nichts, was man nicht tapen kann!" Allerdings sollte man nicht aus dem Baumarkt/vom Flohmarkt das billigste holen, wenn diese können Rückstände auf der beklebten Fläche hinterlassen, oder diese gar beschädigen. Im Musikhandel gibt es diese Rollen meist in weis, silber und schwarz, die haben eine andere Zusammensetzung des Klebstoffs, was auch für Instrumente und fremdes Eigentum geeignet ist. Die Rollen dort sind zwar teurer, aber gerade beim Entfernen des Tapes zeigt sich seine Stärke.

2. Gastspielvertrag

Schon einigen Bands ist es passiert, dass Streitigkeiten mit dem Auftraggeber/Veranstalter vor Gericht ausgefochten werden müssen, die dann exorbitante finanzielle Belastungen zur Folge haben. Um hier eindeutige und nachweisbare Vereinbarungen zu treffen, ist ein schriftlicher Gastspielvertrag sinnvoll, wenn nicht sogar zwingend notwendig.

Was steht da eigentlich drin?

> Wer ist Veranstalter und wer ist der ausführende Künstler? (In der Regel Vertragspartner)

> Wann und wo findet die Veranstaltung statt? Wie lange dauert der Auftritt (Nettospielzeit nicht vergessen), Uhrzeiten notieren.

> Inwiefern sorgt der Veranstalter für Essen, Getränke und/oder Übernachtungen? Anzahl Getränke, zahlungspflichtige Getränke, evtl. Rabatte

> Welcher Zustand sollte die Bühne haben? Fläche, Stromversorgung, Sicherheitsabstand, Security, usw.

> Wer übernimmt die GEMA-Gebühren? (ganz wichtig!). Der Veranstalter braucht eine "Playlist", also eine Liste mit Titeln, die vorgetragen werden sowie den dazugehörigen Komponisten/Arrangeur. GEMA ist nur bei öffentlichen Veranstaltungen fällig. Geöffnete Fenster bei einer geschlossen Gesellschaft können auch als öffentlich gebrandmarkt werden! Das gilt übrigens auch für Proben.
> Wie hoch ist die Gage? Zu kalkulieren: Nettogage, Fahrtkosten, Übernachtung, Marketingkosten, Umsatzsteuer ist extra auszuweisen.

> Möchte der Veranstalter Poster, Flyer, andere Marketingartikel haben? Wenn ja, wieviel von allem? Welches Format? und Wann?

> Pflichten und Rechte der Künstler und Veranstalter
>>> Pflichten Künstler: rechtzeitiges Erscheinen zwecks Aufbau und Soundcheck sowie Durchführen des Auftrittes wie vereinbart. Dass die Instrumente gestimmt sein müssen, versteht sich von selbst. Außerdem sollte die Band vollständig sein. Notfalls Ersatzleute engagieren.

>>> Pflichten Veranstalter: Durchführung der Veranstaltung wie vereinbart, Zahlung der Gage wie vereinbart (Vorkasse, gleich nach dem Auftritt, per Scheck oder in bar, Überweisung innerhalb einer Frist), vorherige Werbung wie vereinbart, Eintrittsgelder kassieren wie vereinbart (wenn das nicht selbst übernommen wird).
Da lassen sich bestimmt noch weitere Pflichten/Rechte herleiten.

> Vorgehensweise bei Absage: Absagefrist, Art der Absage (Anruf, email, Fax, ect.)

> Vorgehensweise bei Vertragsbruch (Konventionalstrafe, höhere Gewalt)

> Salvatorische Klausel: Sollte ein Punkt des Vertrages unwirksam werden, so berührt dieses nicht den Rest des Vertrages.

> Datum/Unterschriften/Stempel von beiden Vertragspartnern.

Viel Spaß beim Gig!


Zuletzt von Mitchel Summer am Mo Jul 25, 2011 11:46 pm bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet (Grund : Korrektur)

Mitchel Summer
Admin

Anzahl der Beiträge : 152
Anmeldedatum : 28.03.11
Alter : 51
Ort : Mülheim an der Ruhr

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten