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Urheberrecht2: Abmahn-Irrsinn, Beweise, und wie man sich verteidigen kann.
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Urheberrecht2: Abmahn-Irrsinn, Beweise, und wie man sich verteidigen kann.
Leider haben sich einige Leute darauf spezialisiert, Firmen, Vereine, freiberufliche oder private Personen abzumahnen. Manchmal trifft es sogar Leute, die sich sonst vorsichtig bewegen, legal downloaden und sogar einen Preis bezahlen und/oder, die gar keinen Computer haben!
Diese Leute sind in Besitz von Script-Programmen, die automatisch das Internet nach urheberrechtlich geschütztem Material durchsuchen und/oder Verstöße gegen das Kennzeichen-/Marken-/Urheber-/Zitatrecht aufdecken. Nach einer (sehr kleinen) Prüfung wird gleich das Gericht angerufen, um ein Beschluss über die Daten des Users vom Provider verlangen zu können. Liegen die vor, löscht der Provider sofort die Daten nach Herausgabe und der Nutzer erhält unangenehme Post. Übel ist hier, dass einige Untersuchungen gezeigt haben, dass aus technischen Gründen gut 50% der herausgegebenen Daten falsch sind. Somit wird jemand für eine Urheberrechtsverletzung verklagt und verurteilt, den jemand anders begangen hat. Wie soll man sich da verteidigen können?
1. vorsorgliche Maßnahmen (Auszug):
1.1.Grundregeln im Internet bezüglich des Umganges mit Bildern, Filmen, Texten und anderen Werken:
1.1.1. Von fremden Werken im Internet die Finger davon lassen, auch wenn sie noch so schön sind. Ausnahmen: gemeinfreie Werke und Creative-Commons-Lizenzen (CC)
1.1.2. In sozialen Netzwerken nichts "öffentlich" teilen, sondern nur unter Freunden, wenn es denn überhaupt sein muss.
1.1.3. Für Homepages lieber eigenen Content erstellen. Ganze Texte oder gar Datenbanken kopieren und veröffentlichen gefällt dem Urheber gar nicht!
1.1.4. Beim Fotografieren in Museen, Freizeitparks, usw. Hausordnung einhalten bezüglich Fotografier-/Veröffentlichungsverbot.
1.2. Technische Vorsorgemaßnahmen (Auszug):
1.2.1. Push-Service-Mails generieren und sich zuschicken. Diese werden im Router generiert und können sich selbst zugeschickt werden. Diese dokumentieren Onlinezeiten, IP´s, besuchte Seiten, usw als html-Mail und als csv-Datei.
1.2.2. WLAN mit der aktuellsten Variante verschlüsseln (derzeit WPA2-Schlüssel)
1.2.3. Router ausschalten bei längerer Abwesenheit von zu Hause.
1.2.4. Mitnutzer des Computers auf Verbot von Urheberrechtsverletzungen hinweisen.
1.2.5. Eltern den Kindern Schutzsoftware vor unerwünschen Installationen aufspielen, sowie Portsperrungen in WG´s.
2. Maßnahmen, wenn Abmahnung vorliegt:
Nichts unterschreiben oder eigenmächtig handeln, sondern sofort einen spezialisierten Anwalt aufsuchen. Eventuell kann hier die Beratungs- und Prozesskostenhilfe helfen, wenn das Einkommen niedrig ist. Erhältlich beim Amtsgericht des Wohnsitzes.
Wer den großen, aber interessanten Artikel lesen möchte, ist hier gut aufgehoben:
Abmahnindustrie: Jeden User kann es treffen
Das ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine kurze Einführung in einem großen Artikel. Einige Infos erhält man auch schon während einer kaufmännischen Ausbildung bzw. entsprechende kfm. Praxis.
Diese Leute sind in Besitz von Script-Programmen, die automatisch das Internet nach urheberrechtlich geschütztem Material durchsuchen und/oder Verstöße gegen das Kennzeichen-/Marken-/Urheber-/Zitatrecht aufdecken. Nach einer (sehr kleinen) Prüfung wird gleich das Gericht angerufen, um ein Beschluss über die Daten des Users vom Provider verlangen zu können. Liegen die vor, löscht der Provider sofort die Daten nach Herausgabe und der Nutzer erhält unangenehme Post. Übel ist hier, dass einige Untersuchungen gezeigt haben, dass aus technischen Gründen gut 50% der herausgegebenen Daten falsch sind. Somit wird jemand für eine Urheberrechtsverletzung verklagt und verurteilt, den jemand anders begangen hat. Wie soll man sich da verteidigen können?
1. vorsorgliche Maßnahmen (Auszug):
1.1.Grundregeln im Internet bezüglich des Umganges mit Bildern, Filmen, Texten und anderen Werken:
1.1.1. Von fremden Werken im Internet die Finger davon lassen, auch wenn sie noch so schön sind. Ausnahmen: gemeinfreie Werke und Creative-Commons-Lizenzen (CC)
1.1.2. In sozialen Netzwerken nichts "öffentlich" teilen, sondern nur unter Freunden, wenn es denn überhaupt sein muss.
1.1.3. Für Homepages lieber eigenen Content erstellen. Ganze Texte oder gar Datenbanken kopieren und veröffentlichen gefällt dem Urheber gar nicht!
1.1.4. Beim Fotografieren in Museen, Freizeitparks, usw. Hausordnung einhalten bezüglich Fotografier-/Veröffentlichungsverbot.
1.2. Technische Vorsorgemaßnahmen (Auszug):
1.2.1. Push-Service-Mails generieren und sich zuschicken. Diese werden im Router generiert und können sich selbst zugeschickt werden. Diese dokumentieren Onlinezeiten, IP´s, besuchte Seiten, usw als html-Mail und als csv-Datei.
1.2.2. WLAN mit der aktuellsten Variante verschlüsseln (derzeit WPA2-Schlüssel)
1.2.3. Router ausschalten bei längerer Abwesenheit von zu Hause.
1.2.4. Mitnutzer des Computers auf Verbot von Urheberrechtsverletzungen hinweisen.
1.2.5. Eltern den Kindern Schutzsoftware vor unerwünschen Installationen aufspielen, sowie Portsperrungen in WG´s.
2. Maßnahmen, wenn Abmahnung vorliegt:
Nichts unterschreiben oder eigenmächtig handeln, sondern sofort einen spezialisierten Anwalt aufsuchen. Eventuell kann hier die Beratungs- und Prozesskostenhilfe helfen, wenn das Einkommen niedrig ist. Erhältlich beim Amtsgericht des Wohnsitzes.
Wer den großen, aber interessanten Artikel lesen möchte, ist hier gut aufgehoben:
Abmahnindustrie: Jeden User kann es treffen
Das ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur eine kurze Einführung in einem großen Artikel. Einige Infos erhält man auch schon während einer kaufmännischen Ausbildung bzw. entsprechende kfm. Praxis.
Zuletzt von Mitchel Summer am Mi Jun 06, 2012 10:59 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Mitchel Summer- Admin
- Anzahl der Beiträge : 152
Anmeldedatum : 28.03.11
Alter : 51
Ort : Mülheim an der Ruhr
Push-Service-Mail generieren mit der Fritzbox 7170
1. Zunächst sicherstellen, dass man ein E-Mail-Account mit einem aktivierten "smtp"-Zugang verfügt.
2. Die Software des Routers mit dem Browser aufrufen fritz.box
3. Einstellungen > Erweiterte Einstellungen > System > Push-Service
4. Haken setzen bei "FRITZ!Box Push Service aktivieren"
5. Bei E-Mail-Absenderadresse die E-Mail mit smtp-Zugang eintragen inklusive Passwort (Passwort wird sofort verschlüsselt, daher reduziert sich gleich die Zeichenanzahl)
6. Im Karteireiter "Erweiterte Einstellungen" kann der Absendename (würde ich so lassen wie vorgegeben, um alles wiederzufinden), SMTP-Server, Name des Servers (siehe Einstellungen des E-Mail-Kontos) sowie Benutzername (des E-Mail-Kontos) eintragen.
7. Push-Service testen. Die Software teilt dir mit, wenn was schief geht z.B. Authentifikations-Fehler, oder E-Mail gesendet wurde. Im E-Mail-Konto erscheint die E-Mail, die man dann in einem separaten Ordner abspeichern sollte. Eventuell kann man eine Regel einbauen, wo im Betreff genau das Wort angesprochen und die E-Mail automatisch weitergeleitet wird. Die Push-Service-Mail enthält hier Daten von einem ganzen Monat. Die Verjährungsfrist von Urheberrechtsverletzungen beträgt in der Regel 3 Jahre beginnend am 31.12. 24 Uhr des Jahres, indem die Rechtsverletzung (angeblich) statt gefunden hat. Aber Vorsicht, die Frist kann auch angehalten werden (z.B. durch juristische Wahrnehmung seiner Rechte während der Verfahrensdauer) und/oder die Verjährungsfrist kann auch neu beginnen z.B. durch eigenmächtige Anerkenntnis. Hieraus kann man erkennen, wie lange diese Push-Service-Mails aufbewahrt werden müssen. Am besten Mails kontrollieren und sicherstellen, dass die Zeiten lückenlos sind.
2. Die Software des Routers mit dem Browser aufrufen fritz.box
3. Einstellungen > Erweiterte Einstellungen > System > Push-Service
4. Haken setzen bei "FRITZ!Box Push Service aktivieren"
5. Bei E-Mail-Absenderadresse die E-Mail mit smtp-Zugang eintragen inklusive Passwort (Passwort wird sofort verschlüsselt, daher reduziert sich gleich die Zeichenanzahl)
6. Im Karteireiter "Erweiterte Einstellungen" kann der Absendename (würde ich so lassen wie vorgegeben, um alles wiederzufinden), SMTP-Server, Name des Servers (siehe Einstellungen des E-Mail-Kontos) sowie Benutzername (des E-Mail-Kontos) eintragen.
7. Push-Service testen. Die Software teilt dir mit, wenn was schief geht z.B. Authentifikations-Fehler, oder E-Mail gesendet wurde. Im E-Mail-Konto erscheint die E-Mail, die man dann in einem separaten Ordner abspeichern sollte. Eventuell kann man eine Regel einbauen, wo im Betreff genau das Wort angesprochen und die E-Mail automatisch weitergeleitet wird. Die Push-Service-Mail enthält hier Daten von einem ganzen Monat. Die Verjährungsfrist von Urheberrechtsverletzungen beträgt in der Regel 3 Jahre beginnend am 31.12. 24 Uhr des Jahres, indem die Rechtsverletzung (angeblich) statt gefunden hat. Aber Vorsicht, die Frist kann auch angehalten werden (z.B. durch juristische Wahrnehmung seiner Rechte während der Verfahrensdauer) und/oder die Verjährungsfrist kann auch neu beginnen z.B. durch eigenmächtige Anerkenntnis. Hieraus kann man erkennen, wie lange diese Push-Service-Mails aufbewahrt werden müssen. Am besten Mails kontrollieren und sicherstellen, dass die Zeiten lückenlos sind.
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